§ 16a EnEV: Makler zwar nicht Adressat – Angaben dennoch erforderlich!
1. Ein Immobilienmakler ist nicht Normadressat des § 16a EnEV. 2. In allen Fällen – also auch bei Aufgabe einer Immobilienanzeige durch den Makler – trägt (allein) der Verkäufer die Verantwortung dafür, dass die Anzeige die notwendigen Pflichtangaben nach § 16a EnEV enthält. 3. Allerdings ist das Veröffentlichen einer Immobilienanzeige ohne die Angaben nach § 16a EnEV aufgrund der Regelung in […]