Wohnraummietrecht
Die eigenen vier Wände sind für Mieter wie auch Vermieter gleichermaßen ein zentrales Thema. Die Vermietung bietet rechtlich viele Fallstricke. Die Rechtsprechung ist vielschichtig; nicht jeder Fall vergleichbar.
Neue Gesetze wie die Mietpreisbremse, aber auch Klassiker wie die Betriebskostenabrechnung, Schönheitsreparaturen oder das Thema Minderung stellen Mieter wie Vermieter im Konfliktfall gleichermaßen vor Herausforderungen.
Wir beraten Sie kompetent und umfassend. Wir wissen, dass das was rechtlich möglich ist, von der ganz individuellen Situation von Mieter und Vermieter abhängt.
Weil wir wissen, dass es oft ein „Danach“ für beide Parteien gibt, versuchen wir – wenn möglich – zunächst eine einvernehmliche Regelung zu erreichen. Im Streitfall setzen wir aber die Interessen unserer Mandanten auch vor Gericht durch.
Vermieter, Mieter und Hausverwaltungen beraten wir in den Bereichen:
- Abmahnungen, Kündigung und Räumungsklagen
- Zahlung der Mietkaution
- Gestaltung, Überprüfung oder Verbesserung von Mietverträgen
- Mieterhöhungen
- Betriebs- und Heizkostenabrechnungen
- Schönheitsreparaturen und Renovierungsverpflichtungen
- Mängeln und Mietminderungen
Wir helfen Ihnen bei allen juristischen Fragen der Hausverwaltung, wie Fertigung rechtssicherer Korrespondenz, Hilfe bei der Übergabe von Mieträumen, Gültigkeit von Sondervereinbarungen, Problemen mit der Hausordnung oder Abwicklung des Mietverhältnisses.