ARCHITEKTENRECHT

Architektenrecht

Das Architektenrecht regelt die Rechte und Pflichten der Architekten. Dabei ist das Architektenrecht nicht in einem einheitlichen Gesetzbuch geregelt, sondern setzt sich aus zahlreichen Rechtsvorschriften unterschiedlicher Herkunft zusammen. Zu nennen sind für Deutschland vor allem das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), die Architektengesetze der einzelnen Bundesländer und die berufsrechtlichen Regeln der Architektenkammern. Die in der Praxis am häufigsten interessierenden Themen zum Architektenrecht sind

  • Architektenvertragsrecht
  • Architektenhonorarrecht
  • Architektenhaftpflichtrecht
  • Architektenwettbewerbe
  • Urheberrecht

Wir unterstützen bei der Gestaltung von Architektenverträgen. Hierzu gehören sowohl die Überprüfung von bestehenden Vertragsformularen, als auch die Gestaltung von komplexen Generalplaner- oder Subplaner-Verträgen.

Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit im Architektenrecht liegt zudem in der Durchsetzung bzw. der Abwehr von Honorarforderungen.

Darüber hinaus übernehmen wir die Abwehr bzw. Geltendmachung von Haftungsansprüchen gegen Architekten wegen angeblicher Planungs- oder Überwachungsfehler in Abstimmung mit der Berufshaftpflichtversicherung.

Wir begleiten zudem Architekten und Auftraggeber bei Architektenwettbewerben.

Die Bearbeitung von Fragestellungen die Urheberrechte des Architekten betreffend gehört ebenfalls zu unseren Leistungen.