Wohnungseigentumsrecht
Wo Grund und Boden knapp wird, gewinnt das Wohnungseigentum immer mehr an wirtschaftlicher Bedeutung. Wohnungseigentümer sind mit anderen Wohnungseigentümer durch die Teilungsvereinbarung und die Gemeinschaftsordnung zu einer Gemeinschaft verbunden.
Wichtige Angelegenheiten müssen die WEG gemeinschaftlich entscheiden. Die Hausverwaltung setzt die Beschlüsse und Vereinbarungen geschäftsführend um. Dabei treten nicht selten juristische Fragen auf, bei denen die anwaltliche Beratung für alle Beteiligten oft Klärung bringt.
Egal, ob Privatperson, Hausverwaltung, Eigentümer und Eigentümergemeinschaft: wir beraten unsere Mandanten kompetent und unterstützen bei der rechtlichen Durchsetzung ihrer Ansprüche.
Gegenstand unserer Arbeit ist beispielsweise die Beratung in den Bereichen:
- Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer, Mieter sowie der Wohnungseigentümergemeinschaft
- Rechtliche Unterstützung der WEG-Verwalter
- Anfechtungsklagen
- Begründung, Änderung und Aufhebung von Sondernutzungsrechten, Dauerwohnrechten
- Teilungen und Veräußerungen
- Besondere Aufwendungen
- Durchsetzung von Mängelansprüchen für die WEG
- Begründung von Wohnungseigentum
- Erstellung von Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen
- Vermietung, Zwangsversteigerung und Sonderfälle