Gewerbliches Mietrecht
Die Geschäftsraummiete hat in der Immobilienwirtschaft eine überragende Bedeutung. Sie stellt die rechtliche Grundlage für den Eigentümer von nicht selbst genutzten Gewerberäumen dar, um mit der Immobilie die erwünschte Rendite zu erzielen. Für den Mieter ist der Gewerberaum als Marktplatz, Produktionsstätte oder Büro Grundlage seiner wirtschaftlichen Existenz.
Die Ausgestaltung der Verträge stellt für beide Seiten die entscheidenden Weichen für den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens – aber auch für die Rentabilität der Immobilie als Investmentobjekt.
Selbst bei Abschluss oder Erwerb eines für den Vermieter unvorteilhaften Mietvertrages ist nicht alles verloren. Wir beraten Sie über die rechtlichen Möglichkeiten der Durchsetzung von Anpassungen und übernehmen auch die (Nach-)Verhandlungen.
Steht eine Immobilie zum Verkauf oder soll sie umfassend saniert werden, stellen sich für den Grundstückseigentümer neue Herausforderungen. Nicht erst im Streitfall, unterstützen wir unsere Mandanten an – von der Vorplanung bis zum Abschluss.
Unsere Tätigkeit beinhaltet unter anderem:
- Beratung von Grundstückseigentümern bei der Konzeption
- Begleitung und Abwicklung von Gewerbemietverträgen für Einzelhandelszentren und Büroimmobilien
- Gestaltung von Pachtverträgen sowie von Hotelpacht- und Betriebsverträgen
- Durchführung rechtlicher Due Diligences im Rahmen von Immobilientransaktionen
- Beratung von Vermietern bei der Umsetzung komplexer Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen sowie bei Mieterhöhungen, Kündigungen und deren gerichtlicher Durchsetzung