Mängel an einer „Dach“ – Photovoltaikanlagen verjähren – grundsätzlich – in zwei Jahren! (Update)
BGH, Urteil vom 09.10.2013, Aktenzeichen: VIII ZR 318/12 und
BGH, Urteil vom 02.06.2016, Aktenzeichen: VII ZR 348/13
Sachverhalt: Der Käufer hatte vom Verkäufer im Jahr 2004 sämtliche Komponenten einer Photovoltaikanlage (PV-Anlage) erworben. Diese Anlage wurde in der Folgezeit auf dem Dach eines Gebäudes montiert und in Betrieb genommen. Im Jahr 2007 wurde ein selbständiges Beweisverfahren wegen Mängeln an der PV-Anlage eingeleitet, in dem Mängel an den PV-Modulen festgestellt wurden. Wegen der festgestellten Mängel nahm der Käufer den Verkäufer auf Schadensersatz in Anspruch. Der Verkäufer erhob daraufhin die Einrede der Verjährung. Fraglich war nun, ob die zweijährige Verjährungsfrist oder die fünfjährige Verjährungsfrist Anwendung findet. Weiterlesen