Auch Makler müssen § 16a EnEV beachten!
LG München I, Urteil vom 16.11.2015, Aktenzeichen: 4 HK O 6347/15 Auch ein Makler ist verpflichtet, in Immobilienanzeigen Angaben zum wesentlichen Energieträger für die Beheizung und zum Baujahr laut Energieausweis zu machen, soweit ein Energieausweis vorliegt. Sachverhalt: Nach § 16a Abs. 1 EnEV müssen in kommerziellen Immobilienanzeigen folgende Pflichtangaben enthalten sein: Art des Energieausweises (Energiebedarfsausweis oder Energieverbrauchsausweis), der […]


