Ein Grundstückseigentümer kann auch für Schäden am Nachbargrundstück haften!

Ein Grundstückseigentümer, der einen Handwerker Reparaturarbeiten am Haus vornehmen lässt, ist als Störer i.S.d. § 1004 Abs. 1 BGB verantwortlich, wenn das Haus infolge der Arbeiten in Brand gerät und das Nachbargrundstück beschädigt wird. Dass der Handwerker sorgfältig ausgesucht wurde, ändert daran nichts.

BGH, Urteil vom 09.02.2018, Az.: V ZR 311/16

Sachverhalt: Der Eigentümer eines Doppelhauses beauftragte einen Dachdeckerbetrieb mit Reparaturarbeiten am Flachdach seines Hauses. Der beauftragte Dachdecker verursachte bei Vornahme der Arbeiten durch einen handwerklichen Fehler schuldhaft die Entstehung eines Glutnestes unter den von ihm aufgeschweißten Bahnen. Aus dem Glutnest entwickelte sich ein Feuer und das Haus brannte vollständig nieder. Durch das Feuer und die Löscharbeiten der Feuerwehr wurde das angrenzende Doppelhaus erheblich beschädigt. Die Haftpflichtversicherung des Nachbarn hat diesem den durch den Brand entstandenen Schaden ersetzt. Im Anschluss nahm die Versicherung jedoch den Eigentümer des abgebrannten Hauses und den von diesem beauftragten Handwerker aus dem auf sie übergegangenen nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch gerichtlich in Anspruch. Während des Gerichtsverfahrens fiel der Dackdeckerbetrieb in Insolvenz. Weiterlesen

Mieter kann Kostenvorschuss verlangen, wenn Vermieter den Mangel nicht beseitigt!

Aus wirtschaftlichen Gründen ist es nicht zu beanstanden, wenn ein defekter Trafo nicht repariert, sondern durch einen gebrauchten Trafo ersetzt wird, wenn die Reparatur nicht günstiger wäre. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Austausch innerhalb eines Tages erfolgt und eine Reparatur einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen und mithin eine längere Betriebsunterbrechung bedeuten würde.

LG Münster, Urteil vom 24.01.2018, Az.: 24 O 36/15

Sachverhalt: Die Parteien sind durch einen Gewerberaummietvertrag über ein Ziegelwerk verbunden. Im Mietvertrag haben die Parteien u. a. vereinbart: „Dieser E-Check steht derzeit wieder an. Die Kosten für dessen Durchführung einschließlich anschließender Instandsetzung trägt der Vermieter.“ Erst mehrere Jahre nach Abschluss des Mietvertrages nimmt der Vermieter erstmals den E-Check im Mietobjekt vor. Im Rahmen des E-Checks stellt sich heraus, dass ein Transformator defekt ist. Der Mieter ist der Ansicht, dass der Vermieter den Austausch des Transformators zu zahlen hat. Der Vermieter ist hingegen der Meinung, dass er, nur zur – einmaligen – Übernahme des E-Checks verpflichtet zu sein, wovon jedoch die Prüfung und der Ersatz des Transformators nicht umfasst seien. Weiterlesen