Neues Bauvertragsrecht wird kommen

Das Bundesministerium der Justiz hat mit Stand 10.09.2015 den Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Bauvertragsrechts vorgestellt. Der Entwurf wurde am 02.03.2016 von der Bundesregierung beschlossen. Am 22.04.2016 nahm der Bundesrat im ersten Durchgang Stellung und beschloss zahlreiche Änderungsvorschläge. Derzeit wird mit aller Vorsicht, die bei politischen Entscheidungen angebracht ist, mit einem Bundestagsbeschluss im Herbst 2016 und mit einem Inkrafttreten sechs Monate später gerechnet.

Die Änderungen sind sehr umfassend und betreffen das Werkvertragsrecht, einen neu geschaffenen BGB-Teil für Architekten und Ingenieure, neue Regelungen zum Verbraucherschutz und Änderungen des Kaufrechts.