PRIVATES BAURECHT

Privates Baurecht

Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt auf dem Gebiet des Privaten Baurechts. Wir verstehen uns als Dienstleistungsunternehmen: Kompetenz, Qualität und Schnelligkeit werden verbunden mit innovativen Lösungen.

Wir beraten baubegleitend und übernehmen das juristische Projektmanagement. Im Konfliktfall vertreten wir unsere Auftraggeber in Mediations-, Adjudikations- und Schiedsverfahren oder bei Prozessen vor den staatlichen Gerichten.

Im Rahmen unserer Beratungstätigkeit liegt ein Schwerpunkt in der Gestaltung von Bauverträgen. Wir beraten hinsichtlich der sinnvollsten Unternehmereinsatzform, gestalten die erforderlichen Generalunternehmer-Verträge, Generalübernehmer-Verträge, Subunternehmer-Verträge oder ARGE-Verträge und unterstützen Sie in den Verhandlungen.

Zu unseren Tätigkeiten im privaten Baurecht gehören auch die Geltendmachung bzw. Abwehr von Werklohnansprüchen, insbesondere aus Nachträgen, sowie die Geltendmachung bzw. Abwehr von Gewährleistungsansprüchen.

Hand in Hand geht die Durchsetzung von Sicherungsmöglichkeiten von Bauforderungen. Zu nennen sind hier in erster Linie die Sicherungsmöglichkeit nach dem Bauhandwerkersicherungsgesetz (§ 650f BGB) sowie die Durchsetzung einer Bauhandwerkersicherungshypothek (auch Vormerkung per einstweiliger Verfügung).

Wir unterstützen zudem beim Umgang mit Sicherheiten nach § 17 VOB/B, da dies in der Praxis ebenso regelmäßig Probleme bereitet, wie vom Auftraggeber gezogene Bürgschaften auf erstes Anfordern.

Bei größeren Bauvorhaben unterstützen wir Sie auch gerne durch eine baubegleitende Rechtsberatung. Auftraggeber, Auftragnehmer, Projektsteuerer und Architekten werden dabei vollumfänglich bereits ab der Vorbereitung eines Bauprojektes in allen im Zusammenhang mit der Errichtung von Bauwerken verbundenen Rechtsgebieten beraten und vertreten.

Unsere Auftraggeber sind alle Baubeteiligten, u.a. Bauherren, Investoren, Kommunen, Bauunternehmen, Architekten, Ingenieure, Projektsteuerer, Bauträger oder Projektentwickler.