Ingenieurrecht

Ingenieurrecht

Tragwerksplaner, Fachplaner und beratende Ingenieure brauchen rechtliche Beratung mit einem hohen Maß an technischem Grundverständnis. Wir begleiten, beraten in allen Leistungsphasen – von der Vorplanung, über die Objektüberwachung bis zur Objektbetreuung und Ingenieurhaftung – und vertreten unsere Mandanten auch vor Gericht.

Gegenstand unserer Arbeit ist beispielsweise:

  • Gestaltung, Prüfung und Verhandlung von Verträgen
  • Beratung und Vertretung bei der Vertragsabwicklung (u.a. bei Planungsänderungen, Änderung der Bauzeit, Koordination, Kündigung, Honorar)
  • Abwehr bzw. Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen
  • Beratung und Vertretung bei Honorarfragen und Haftungsfragen
  • Prozessuale Sicherung und Durchsetzung von Ansprüchen im Rahmen von Beweis- und Klagverfahren