WOHNUNGSEIGENTUMSRECHT
Wir vertreten Privatpersonen, Hausverwaltungen, Eigentümer und Eigentümergemeinschaften, die juristische Probleme haben, welche die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer, der Mieter sowie der Wohnungseigentümergemeinschaft betreffen. Eigentümer und Hausverwaltungen werden von uns bei der Durchsetzung ihrer rechtlichen Ansprüche kompetent unterstützt. Wir beraten und vertreten Sie in allen Fällen, in denen die rechtliche Gültigkeit von Beschlüssen überprüft, durchgesetzt oder angefochten werden soll sowie zu folgenden Themen:
- Rechte und Pflichten der Hausverwaltung
- Anfechtungsklagen
- Sondernutzungsrecht, Dauerwohnrecht
- Teilungen und Veräußerung
- Besondere Aufwendungen
- Vermietung, Zwangsversteigerung und Sonderfälle