PRIVATES BAURECHT
Für Bauunternehmer
Wir vertreten Bauunternehmen und Handwerker in einer Größenordnung von klein & fein bis zu den überregionalen großen Unternehmen. Die rechtliche Durchsetzung von Ansprüchen oder Abwehr von Inanspruchnahmen ist zumeist zeitlich aufwändig. Die Weichen müssen von Beginn an richtig gestellt werden.
Wir sind für Sie tätig insbesondere bei der
- Gestaltung von Bauverträgen/ Nachunternehmerverträgen
- rechtliche Bauablaufbegleitung (u.a. Behinderungen/ Nachträge/
Sicherheiten)
- Aufstellung und Durchsetzung von Nachträgen
- Mängelmanagement
- gerichtliche Vertretung bei Durchsetzung und Abwehr
Für Bauherren
Wir vertreten Bauherrn bei der Abwehr von unberechtigten Zahlungs-
ansprüchen und bei Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen.
Hierbei arbeiten wir eng mit renommierten Sachverständigen
zusammen, die bereits im Vorfeld einer gerichtlichen Auseinander-
setzung bei Beurteilung des Sachverhalts tätig werden.