MIETRECHT

Die Entwicklung und Verhandlung objektbezogener Verträge sind für die Rendite von Projekt- und Bestandsimmobilien von entscheidender Bedeutung. Wir beraten unsere Mandanten daher auch in allen Fragen rund um die Nutzung von Immobilien sowie die Gestaltung und Verhandlung von gewerblichen Miet-, Pacht- und sonstigen Nutzungsverträgen sowie Wohnraummietverträgen unter Berücksichtigung der komplexen rechtlichen und wirtschaftlichen Beziehungen. Wir verfügen über ein hohes Maß an Erfahrung bei gerichtlichen Streitigkeiten und deren Besonderheiten rund um Miet- und Pachtverträge.

Weiterhin beraten wir unsere Mandanten im Bereich des Maklerrechts und des Wohnungseigentumsrechts.


Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite bei:
- der Bewertung und Optimierung der bestehenden Miet-, Pacht und
  sonstigen Nutzungsverträge
- der Beratung und Begleitung in Verhandlungen über Miet- und Pachtverträge
   (auch für Spezialimmobilien wie Einkaufszentren, Hotels, Restaurants, etc.)
- der Analyse und Optimierung von Mietverträgen in mietrechtlicher und
  ökonomischer Hinsicht (Mietzinserhöhungen, Kündigungen, etc.)
- der Durchführung von mietrechtlichen Prozessen aller Art (Mietzinsinkasso,
   Durchsetzung von Mietzinserhöhungen, Kündigungen, etc.)
- der Bewirtschaftung und Unterhaltung der Immobilie
- der begleitenden Beratung bei einer Umgestaltung der Immobilie
   einschließlich der Herbeiführung ggf. erforderlicher Genehmigungen
- der Gestaltung von Maklerverträgen und Vertriebsvereinbarungen