IMMOBILIENRECHT
In der Beratung von Mandanten aus der privaten und der öffentlichen Immobilienwirtschaft decken wir den gesamten Lebenszyklus der Immobilie ab: vom Erwerb über Planung und Bebauung bis hin zur Verwaltung und Verwertung.
Beispiele:
- Analyse und Optimierung von grundbuchlichen Situationen- Bereinigung von Eigentümerstrukturen
- Beratung und Ausarbeitung von nachbarrechtlichen Verträgen,
insbesondere Dienstbarkeitsverträgen
- Begründung von Stockwerkeigentum und Ausarbeitung der erforderlichen
Reglemente
- Begleitung in nachbarrechtlichen Auseinandersetzungen
- Kauf und Verkauf von Liegenschaften
- Durchführung von Sorgfaltsprüfungen (Due Diligence)
- Beratung und Begleitung von Investoren bei Kauf- und
Transaktionsverhandlungen
- Ausarbeitung von Kaufverträgen und anderen Erwerbsvereinbarungen
- Prüfung von Immobilienaspekten im Rahmen von M&A Transaktionen