IMMOBILIENRECHT

In der Beratung von Mandanten aus der privaten und der öffentlichen Immobilienwirtschaft decken wir den gesamten Lebenszyklus der Immobilie ab: vom Erwerb über Planung und Bebauung bis hin zur Verwaltung und Verwertung.

Beispiele:

- Analyse und Optimierung von grundbuchlichen Situationen
- Bereinigung von Eigentümerstrukturen
- Beratung und Ausarbeitung von nachbarrechtlichen Verträgen,
  insbesondere Dienstbarkeitsverträgen
- Begründung von Stockwerkeigentum und Ausarbeitung der erforderlichen
   Reglemente
- Begleitung in nachbarrechtlichen Auseinandersetzungen
- Kauf und Verkauf von Liegenschaften
- Durchführung von Sorgfaltsprüfungen (Due Diligence)
- Beratung und Begleitung von Investoren bei Kauf- und
  Transaktionsverhandlungen
- Ausarbeitung von Kaufverträgen und anderen Erwerbsvereinbarungen
- Prüfung von Immobilienaspekten im Rahmen von M&A Transaktionen