GEWERBLICHES MIETRECHT

Die Geschäftsraummiete hat in der Immobilienwirtschaft eine überragende Bedeutung. Sie stellt die rechtliche Grundlage für den Eigentümer von nicht selbst genutzten Gewerberäumen dar, um mit der Immobilie die erwünschte Rendite zu erzielen. Für den Mieter ist die Gewerbemiete häufig eine rechtliche Grundlage für den Betrieb seines Unternehmens.

Unsere Tätigkeit beinhaltet unter anderem (besser ausschreiben) die Beratung von Grundstückseigentümern bei der Konzeption, die Begleitung und Abwicklung von Gewerbemietverträgen für Einzelhandelszentren und Büroimmobilien; die Gestaltung von Pachtverträgen sowie von Hotelpacht- und Betriebsverträgen; die Durchführung rechtlicher Due Diligences im Rahmen von Immobilientransaktionen; die Beratung von Vermietern bei der Umsetzung komplexer Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen sowie bei Mieterhöhungen, Kündigungen und deren gerichtlicher Durchsetzung.